lösungsorientiertes Arbeiten im familiengerichtlichen Kontext
Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 1. September 2009 in Deutschland im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger. Er hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrensbeistand wurde früher auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.
Die Weiterbildung richtet sich an diejenigen Fachkräfte, die ihr Arbeitsspektrum um die Vertretung von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren erweitern wollen.
Die Vergütung in diesen Angelegenheiten ist fest geregelt und schon nach etwa 3-5 Fällen sind die Kosten für die Ausbildung wieder eingespielt. Daher ist diese Ausbildung eine echte Investition in Ihre berufliche Zukunft.
ZIELE
WAS WIR MIT IHNEN ERREICHEN WOLLEN
ABSCHLUSS
WELCHE LEISTUNGEN SIE ERBRINGEN MÜSSEN
Um die Weiterbildung erfolgreich mit einem Zertifikat abschließen zu können, müssen Sie
im Überblick
Kooperation mit den Amtsgerichten Köln und Jülich
Termine | freie Plätze |
07.02.2020 und 08.02.2020 | |
13.02.2020 und 14.02.2020 | |
08.05.2020 und 09.02.2020 | |
19.06.2020 und 20.06.2020 | Kosten: |
21.08.2020 und 22.08.2020 | 1750,- € |
25.09.2020 und 26.09.2020 |
1500,- € für Frühbucher |
30.10.2020 und 31.10.2020 | bis 15.11.2019 |
27.11.2020 und 28.11.2020 |
Anmeldung